Mustersatzung gmbh ihk

Die Rückrufung eines Geschäftsführers ist jederzeit und ohne Vorankündigung durch das in der Satzung angegebene Exekutivorgan möglich. Der Rückruf muss im Handelsregister eingetragen werden. Die GmbH hat zwei notwendige Organe: Geschäftsführer und Hauptversammlung. In der Satzung können zusätzliche Organe geschaffen werden, z.B. ein Aufsichtsrat. In unkomplizierten Standardformationen sowohl der klassischen LLC als auch der Unternehmerischen Gesellschaft (beschränkte Haftung) ist die Verwendung eines Standarddatensatzes (ebenfalls mit den Statuten, siehe Anhang 1 des Rechtsakts) möglich. Das erleichtert das Fundament und spart auch Kosten. Dieser Datensatz muss notariell authentifiziert werden. Die Eintragung in das Handelsregister wird dann mit einer notariell beglaubigten Unterschrift der Geschäftsleitung beantragt. Die elektronische Weiterleitung der Erklärung mit dem Musterregister an das Amtsgericht (Handelsregister) erfolgt dann über den Notar. Die Gesetzgebung liefere zum einen einen “Musterrekord für die Gründung eines Ein-Mann-Unternehmens” und andererseits einen “Musterrekord für die Gründung eines Mehrpersonenunternehmens mit bis zu drei Anteilseignern”. Eine GmbH gilt nach dem Gesetz immer als Handelsgesellschaft, unabhängig von dem tatsächlich verfolgten Zweck (formaler Kaufmann).

Sie kann praktisch alle gesetzlich zulässigen Zwecke verfolgen (genehmigungspflichtige Geschäfte). Der Gegenstand muss in der Satzung eindeutig angegeben werden. Eine Formulierung wie “Handel mit Waren aller Art” wird von den Gerichten als zu allgemein angesehen. Nach dem betreffenden Berufsrecht dürfen verschiedene freiberufliche Berufe nicht in Form einer GmbH/UG (Haftungsbeschränkt) ausgeübt werden, z. B. Apotheken und Notariatsämter. Sie haben die Abflamung, Partnerschaftsgesellschaften zu gründen. Neben ihrer Satzungskompetenz und anderen Grundkompetenzen verfügen die Aktionäre über zahlreiche weitere Befugnisse. Sie erstrecken sich auch auf den Bereich der laufenden Geschäftsführung und untermauern eine weitreichende Bindung der Geschäftsführer an Weisungen. Die Geschäftsführer sind verpflichtet, Weisungen der Aktionäre zu befolgen.

Sie führen das Geschäft der GmbH in der internen Beziehung und vertreten sie nach außen. Grundsätzlich gilt die gemeinsame Verwaltung, soweit die Satzung nicht das Gegenteil vorschreibt (was jedoch häufig der Fall ist). Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung. Sie ist ferner für die Prüfung des von den Geschäftsführern erstellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des in der Bilanz ausgewiesenen Vorschlags für die Gewinnverteilung zuständig. Managementmaßnahmen können nicht dem Aufsichtsrat übertragen werden. Die Satzung kann jedoch bestimmte Arten von Transaktionen von der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig machen. Die Firmenzentrale kann grundsätzlich nach dem Zufallsprinzip gewählt werden. Der in der Satzung angegebene Firmensitz muss jedoch in Deutschland angesiedelt sein.

Unabhängig davon kann die LLC auch ihren Verwaltungssitz (Ort, an dem die Hauptverwaltungstätigkeit ausgeübt wird) außerhalb Deutschlands haben. Allerdings ist es nach dem neuen Gesetz auch nicht möglich, den Hauptsitz der Deutschen GmbH oder UG (Haftungsbeschränkt) ins Ausland zu verlegen und die Liquidation zu umgehen. Bei der Prüfung der Zulässigkeit des Unternehmensdurchschlags durch den Gerichtshof sind die Grundsätze der Identität der Gesellschaft zu berücksichtigen. Der Firmenname darf keine Ergänzungen enthalten, die geeignet sind, Täuschungen über die Art und den Umfang des Geschäfts zu verursachen. BAföG wird auch durch die COVID-19-Pandemie bedingten Schließungen oder Einreisesperren weitergezahlt. An dieser Stelle ist auf zwei Gefahrenbereiche der Eigenhaftung hinzuweisen: Der Geschäftsführer ist für die Führung des Unternehmens verantwortlich.