Tarifvertrag ärzte marburger bund uniklinik

2009 stimmten 75 % (30/40) der Ärzte für opt-out, 74 % (39/53) im Jahr 2010 und 61 % (30/49) für das Opt-out im Jahr 2011. Da die Anforderungen an die Geburtshilfeabteilungen je nach regionalen, strukturellen und traditionellen Unterschieden sehr unterschiedlich sind, kann es keine einzige, universell übertragbare Lösung für die geburtshilfliche Arbeitszeit geben. Wir konnten aus unseren Daten das ideale Dienstplanmodell für die Geburtshilfe nicht ableiten. Es gibt unterschiedliche gleichermaßen gültige Antworten auf gesetzeskonforme organisatorische Fragen und Tarifverträge. Beispielsweise könnte der Bedarf an einer 100%igen Versorgung durch einen Arzt entweder von einem Arzt, der eine Schicht arbeitet, oder von zwei Ärzten in Bereitschaft gedeckt werden. In Zusammenarbeit mit dem Leiter des Universitätsklinikums für Gynäkologie und Geburtshilfe (UHGO) sowie den verantwortlichen Ober- und Nachwuchsärzten für Personal- und Schichtplanung hat sich ein Projektteam 2007 mit sorgfältigen Ausgeponen möglicher Schwächen des bereits bestehenden Schichtmodells befasst. Dies geschah auch in den Universitätskliniken für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Neurochirurgie und Anästhesiologie. Alle vier wurden als Pilotabteilungen betrachtet, bevor andere Abteilungen einbezogen wurden. Eine detaillierte Beschreibung der angewandten Methodik finden Sie an anderer Stelle 9. Die überraschende Feststellung war, dass trotz des zunehmenden Einsatzes elektronischer Zeiterfassungssysteme und Tarifverträge und trotz erheblicher Strafen für die Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nur 47% (n = 207, n.

s. = 121) der Arbeitgeber in der Geburtshilfe systematisch die gesamte geleistete Zeit aufzeichneten (im Vergleich zu 73% im MB Monitor). Eine ordnungsgemäße Erfassung würde es ermöglichen, Änderungen des Personalbedarfs frühzeitig zu erkennen und Anpassungen vorzunehmen. Dies geht aus den Ergebnissen dieser Studie hervor: Einrichtungen, die zuvor eine Arbeitsplatzanalyse durchgeführt hatten, verfügten deutlich häufiger über Schichtarbeitssysteme. Hintergrund: Die Auswirkungen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und der nachfolgenden Tarifverträge für Ärzte ab 2006 waren erheblich. Bisher wurde keine systematische Bewertung ihrer Anwendung in Deutschland durchgeführt. Wir haben die Auswirkungen vier Jahre nach der Einführung neuer Schichtmodelle in einer Universitätsklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe (UHGO) evaluiert. Methoden: 2007 wurde gemeinsam mit den Tübinger Ärzten uHOG ein neues Schichtmodell erstellt und 2008 umgesetzt. Die Dokumentation der Arbeitszeiten wurde somit elektronisch durchgeführt. Es wurde die Einhaltung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeitgrenze (AWTL) und der höchstmöglichen Tagesarbeitszeit von 10 h (10 h-dwt) sowie der Personalkosten in Bezug auf die im Deutschen DRG (Diagnosegruppen) System gesammelten Fallgewichtspunkte bewertet.

Ergebnisse: Das Personal stieg von durchschnittlich 44,7 Vollzeitäquivalenten (FTE) Ärzten im Jahr 2007 auf 52,5 VZÄ im Jahr 2009, 50,8 im Jahr 2010 und 54,5 im Jahr 2011.